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Involis

Lieferschein prüfen und mit der Rechnung abgleichen

Der Lieferschein beschreibt die gelieferte Ware, die Rechnung den geforderten Betrag. Ob Menge, Einheit und Zustand tatsächlich stimmen, zeigt erst der eigene Wareneingang. Involis soll diese vier Perspektiven positionsgenau verbinden, Abweichungen markieren und die Klärung vor der Freigabe vorbereiten. Interessierte Lebensmittelbetriebe können sich für den Frühzugang vormerken.

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Prozessgrafik

Vier Perspektiven auf dieselbe Lieferung

Lieferantenangabe und eigene Feststellung bleiben getrennt, bis die Position geprüft ist.

  1. Bestellung

    Vereinbarte Artikel, Mengen und Konditionen

  2. Lieferschein

    Vom Lieferanten dokumentierte Lieferung

  3. Wareneingang

    Im Betrieb tatsächlich geprüfte Annahme

  4. Rechnung

    Berechnete Menge, Einheit und Zahlungsforderung

Der Unterschied zwischen Bestellung, Lieferschein, Wareneingang und Rechnung

Die kurze Antwort lautet: Bestellung und Vertrag beschreiben die Vereinbarung, der Lieferschein die Lieferangabe des Lieferanten, der Wareneingang die eigene tatsächliche Prüfung und die Rechnung die Zahlungsforderung. Erst zusammen beantworten die vier Perspektiven, ob eine Position bezahlt werden kann.

Belege und Vorgänge im direkten Vergleich
Beleg oder Vorgang Kernaussage Nicht automatisch bewiesen
Bestellung Was bestellt wurde: Artikel, Menge, Einheit und vereinbarte Kondition Was tatsächlich ankam
Lieferschein Was der Lieferant dieser Lieferung als geliefert zuordnet Was im Betrieb tatsächlich gezählt oder gewogen wurde
Wareneingang Was der Betrieb tatsächlich angenommen, gezählt oder gewogen hat Welcher Betrag berechnet wird
Rechnung Was der Lieferant abrechnet und zur Zahlung fordert Dass Menge, Einheit und Preis sachlich stimmen

Ein Lieferschein ist daher kein Ersatz für die sachliche Rechnungsprüfung. Umgekehrt muss nicht jede Differenz ein Rechnungsfehler sein: Teillieferungen, nachträglich gewogene Ware oder getrennte Gutschriften können plausibel sein. Entscheidend ist, dass die Abweichung einer dokumentierten Referenz zugeordnet wird.

Wareneingangskontrolle im Lebensmittelhandel

Im Lebensmittelhandel reicht ein Haken auf dem Lieferschein nicht aus. Gewichtsware muss mit der tatsächlich angenommenen Menge, Kisten und Gebinde müssen mit ihrem Umrechnungsfaktor und Pfand mit Rückgaben oder Leergutbewegungen erfasst werden. Auch Teillieferungen und Ersatzartikel brauchen eine eindeutige Kennzeichnung, damit die spätere Rechnung nicht gegen eine nur vermutete Lieferung geprüft wird.

Diese Erfassung ist die Beweisgrundlage für den späteren Abgleich. Bleiben Lieferschein und eigener Wareneingang getrennt, lässt sich nach einigen Tagen oft nicht mehr rekonstruieren, ob fehlende Packstücke nachgeliefert, Ware abgelehnt oder ein Ersatz akzeptiert wurde.

Der Wareneingang ist zugleich ein aufzeichnungspflichtiger Vorgang. § 143 Absatz 1 AO lautet: „Gewerbliche Unternehmer müssen den Wareneingang gesondert aufzeichnen." Die Aufzeichnungspflicht besteht unabhängig vom eingesetzten Werkzeug; sie sorgt aber dafür, dass die wesentlichen Angaben für einen belastbaren Positionsvergleich vorliegen sollten.

Typische Abweichungen bei Menge, Einheit, Gewicht, Preis und Pfand

Mengenabweichung

Berechnet wird die bestellte, nicht die tatsächlich angenommene Menge. Häufig bei Teillieferungen, wenn der Rest nachgeliefert und dann ein zweites Mal berechnet wird.

Einheitenabweichung

Der Lieferschein zählt Kisten, die Rechnung berechnet Einzelflaschen oder Kilogramm. Ohne hinterlegten Umrechnungsfaktor sind beide Zahlen nicht vergleichbar, und der Vergleich der Stückzahl führt in die Irre.

Gewichtsartikel

Bei Ware, die nach Gewicht abgerechnet wird, steht die tatsächliche Menge erst bei der Anlieferung fest. Weicht das berechnete Gewicht vom gewogenen ab, ist das nur mit einem erfassten Wareneingang nachweisbar.

Preisabweichung

Menge und Artikel stimmen, aber der berechnete Einheits- oder Kilopreis passt nicht zur gültigen Preisliste, Vereinbarung oder angekündigten Änderung. Der Lieferschein allein liefert dafür meist keine ausreichende Preisreferenz.

Pfand- und Gebindeabweichung

Pfand wird berechnet, obwohl Leergut zurückgegeben wurde, oder Gebinde und Einzelstücke werden mit unterschiedlichen Faktoren geführt. Erst getrennte Waren- und Pfandbewegungen machen die Differenz nachvollziehbar.

Nicht gelieferte Position

Eine Position steht auf der Rechnung, aber nicht auf dem Lieferschein. Das ist der Fall, der ohne Positionsvergleich praktisch unentdeckt bleibt.

Fehlende Gutschrift

Retoure oder Reklamation sind erledigt, die Gutschrift ist aber in der Abrechnung nicht berücksichtigt. Sie bleibt offen, bis jemand sie aktiv nachhält.

Lieferschein prüfen: kompakte Checkliste für den Wareneingang

Die physische Qualitäts- und Hygienekontrolle ist nicht dasselbe wie der kaufmännische Belegabgleich. Für die spätere Rechnungsprüfung sollten mindestens die folgenden Angaben positionsbezogen dokumentiert werden:

Drei-Wege-Abgleich mit Lieferschein und Preisreferenz

Der Drei-Wege-Abgleich verbindet Bestellung, eigenen Wareneingang und Rechnung. Im Lebensmittelbetrieb kommen Lieferschein und gültige Preisreferenz als wichtige Belege hinzu: Sie zeigen, was der Lieferant der Lieferung zuordnet und welche Kondition am Liefertag galt.

Involis soll diese Referenzen zusammenführen und eine abweichende Position markieren. Das System entscheidet nicht, ob etwa ein Ersatzartikel, ein anderes Gewicht oder ein neuer Preis zulässig ist. Diese Entscheidung trifft eine Person anhand des dokumentierten Vorgangs. Die Grundlagen der Prüfung erläutert die zentrale Seite zur Rechnungsprüfung.

Reklamation und Gutschrift: klären, ohne den Lieferanten zu verlieren

Der Ton entscheidet, ob aus einer Abweichung ein Konflikt wird. Belastbar ist eine Rückfrage, die den Vorgang benennt statt einen Vorwurf zu formulieren:

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Lieferschein und Rechnung?

Der Lieferschein ordnet einer Lieferung die vom Lieferanten angegebenen Positionen und Mengen zu. Die Rechnung rechnet eine Lieferung oder sonstige Leistung ab und fordert einen Betrag. Was tatsächlich angenommen, gezählt oder gewogen wurde, belegt erst die eigene Wareneingangserfassung. Für die sachliche Prüfung werden deshalb Bestellung, Lieferschein, Wareneingang und Rechnung zusammen betrachtet.

Wie prüft man einen Lieferschein?

Zuerst werden Lieferant, Datum, Bestellung und Lieferscheinnummer zugeordnet. Danach werden Artikel, tatsächlich angenommene Menge und Einheit positionsweise gezählt oder gewogen; Fehlmengen, Ersatzartikel, Teillieferungen, Pfand und Retouren werden dokumentiert. Bei der späteren Rechnungsprüfung wird diese eigene Wareneingangserfassung zusammen mit Bestellung und gültiger Preisreferenz gegen die berechneten Positionen gestellt.

Was ist ein Drei-Wege-Abgleich?

Ein Drei-Wege-Abgleich verbindet Bestellung, eigenen Wareneingang und Rechnung. So lässt sich getrennt prüfen, was beauftragt, tatsächlich angenommen und berechnet wurde. Im Lebensmittelhandel ergänzen Lieferschein, Preisreferenz, Einheiten und Pfand diesen Vergleich. Eine ausführliche Einordnung steht auf der zentralen Seite zur Rechnungsprüfung. Drei-Wege-Abgleich und Rechnungsprüfung im Detail.

Darf man eine Rechnung wegen einer strittigen Position komplett zurückhalten?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Sinnvoll ist zunächst, die betroffene Position mit Belegen zu dokumentieren, den Lieferanten zu informieren und Korrekturrechnung, Gutschrift oder Verrechnung eindeutig zu vereinbaren. Ob eine Zahlung ganz oder teilweise zurückgehalten werden darf und wie Skontofristen wirken, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Was ist mit Abweichungen, die unter einer Bagatellgrenze liegen?

Sinnvoll ist eine Toleranz, aber eine dokumentierte: eine Grenze, unterhalb derer nicht reklamiert wird, während die Abweichung trotzdem erfasst bleibt. Sonst wird aus einer Toleranz eine blinde Stelle, in der sich viele kleine Beträge sammeln.

Muss dafür jeder Lieferschein digital erfasst werden?

Für einen vollständigen Positionsvergleich ja. Ein pragmatischer Anfang ist, mit den Lieferanten zu beginnen, die das größte Volumen und die häufigsten Abweichungen haben, und den Rest zunächst wie bisher zu behandeln.

Ist der Lieferschein in einer strukturierten E-Rechnung enthalten?

Nein: Das Kernmodell der europäischen Norm EN 16931 kennt keinen Verweis von der Rechnungsposition auf einen Lieferschein. Auf die Bestellung kann eine strukturierte Rechnung verweisen, auf Belegebene (BT-13) und sogar Position für Position (BT-132). Für den Lieferschein sind dort nur eine Empfangsbestätigung (BT-15) und eine Versandanzeige (BT-16) vorgesehen, und beide gelten für den Beleg als Ganzes. Die Verbindung zwischen Rechnungsposition und tatsächlich angekommener Ware entsteht deshalb erst im Betrieb – aus der eigenen Bestellung und der eigenen Wareneingangserfassung.

Quellen

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